AGB

Geschäftsbedingungen

Angaben gemäß § 5 TMG:

LIWO.events – Veranstaltungstechnik oHG
Eresburgstraße 24-29,
12103 Berlin-Schöneberg

Geschäftsleitung:
Dominik Wos, Fabian Lippeck

Amtsgericht Charlottenburg – Berlin
HRA 63882 B

Kontakt:
Telefon: +49 (0) 30 – 60 5923 04
E-Mail: info@liwo.events

Steuernummer:
Steuernummer: 18/422/02941
Umsatzsteuer ID: DE 452194285
Finanzamt Schöneberg

Streitschlichtung:

Die Europische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einerVerbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen


1. Geltungsbereich

§1 Geltungsbereich und anwendbares Recht

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden von LIWO.events im Bereich Vermietung, Verkauf, Werkleistung und Service. Hiervon abweichende Allgemeine Vertragsbedingungen der Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Individualregelungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Geschäftsbedingungen von LIWO.events gelten auch bei späteren Vertragsabschlüssen mit ihren Kunden, auch wenn auf ihre AGB nicht nochmals ausdrücklich hingewiesen wird.

2. Miete

2.1
Mietgegenstand und Mietzeit sind im Lieferschein festgelegt. LIWO.events behält sich vor, den Mietgegenstand durch gleichwertiges Material zu ersetzten, sofern dem nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen und die Ersetzung für den Kunden unzumutbar wird. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur im gegenseitigen Einvernehmen zulässig und muss rechtzeitig vor Beendigung der Mietzeit vereinbart werden. Diese bedarf der Schriftform. Auch bei mündlicher Absprache, bedarf es einer nachträglich schriftlichen Bestätigung durch LIWO.events.

2.2
Da LIWO.events hochwertige Veranstaltungstechnik vermietet, sind zum Schutz der Mietobjekte (weiter Equipment genannt) und zur Gewährleistung ihrer Funktionstüchtigkeit sämtliche Einzelheiten der konkreten Einsatzbedingungen des Kunden vor Vertragsabschluss schriftlich mitzuteilen. Ist eine Verwendung des Equipments mit anderen Gerätschaften vorgesehen, ist hierauf ausdrücklich vom Kunden hinzuweisen. Nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilte Besonderheiten fallen in die Risikosphäre des Kunden. Das Equipment darf nur zu dem im Lieferschein genannten Zweck verwendet werden.

2.3
Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von LIWO.events, darf der Kunde das
Equipment nicht an einen anderen Ort verbringen oder nutzen oder Dritten überlassen.

3. Übergabe, Abholung und Versendung des Equipments, Transport

3.1
Das Equipment wird grundsätzlich am Sitz von LIWO.events übergeben (Erfüllungsort Lediglich aufgrund gesonderter Vereinbarung in Textform wird das Equipment auf Kosten und Gefahr des Kunden versendet. In diesem Fall ist LIWO.events berechtigt, auf Kosten des Kunden eine angemessene Transportversicherung abzuschließen.

Die Abholung hat zu dem im Lieferschein vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. Holt der Kunde das Equipment zu dem vereinbarten Zeitpunkt nicht ab, befindet er sich in Annahmeverzug, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufforderung von LIWO.events zu Abholung bedarf.

3.2
Das Equipment ist bei der Übergabe durch LIWO.events am Übergabeort vom Kunden unverzüglich zu untersuchen, und etwaige Mängel sind auf dem Mietschein schriftlich festzuhalten. Erhebt der Kunde keine Einwände gegen den Zustand des Equipments, gilt das Equipment als in ordnungsgemäßem Zustand übergeben. Rechte des Kunden wegen einer Mangelhaftigkeit sind dann, soweit die Mängel nicht nachweislich nachträglich auftreten, ausgeschlossen.

4. Transport

4.1
Transportleistung schuldet LIWO.events nur, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart ist. In diesem Falle ist LIWO.events berechtigt, sich der Leistung Dritter für den Transport zu bedienen. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung von Mietgegenständen übernimmt der Kunde ab Empfang der Mietgegenstände. Übergabe ist für den Fall, dass LIWO.events den Transport selbst oder durch Dritte durchführt, mit Anlieferung und Ausladen der Mietgegenstände am Kundenort erfolgt. Ansonsten durch Übernahme der Mietgegenstände durch den Kunden oder für ihn tätige Dritte am Lager von LIWO.events vor Verladung.

5. Personaldienstleistungen

5.1
Zur Bestellung von technischem oder sonstigem Personal ist LIWO.events im Rahmen des Vertrages nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet. Auch diesbezüglich ist LIWO.events berechtigt, Leistungen Dritter für sich in Anspruch zu nehmen. Wurde bezüglich Personalleistung die Höhe des Entgeltes nicht geregelt, so gelten die aktuellen Personalpreise von LIWO.events als vereinbart, die sich aus der aktuellen Vergütungsliste für Personal von LIWO.events ergeben. Fehlt eine solche Listen, gelten die üblichen, aus Vergleichsangeboten von BBM ersichtlichen Preise für Personaldienstleistungen als vereinbart.

6. Vorauszahlung und Kaution

6.1
Die Mietsache wird dem Kunden, wenn nicht anders vereinbart, nur gegen Vorauszahlung des im Lieferschein vereinbarten Mietzins und gegen Hinterlegung einer Kaution, die von LIWO.events nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des Wertes des Mietgegenstandes festgelegt wird, übergeben. Die Kaution wird bei vertragsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes in voller Höhe zurückgezahlt. LIWO.events ist berechtigt, Schadenersatz und sonstige Ansprüche gegen die Kaution zu verrechnen.

7. Kündigung

7.1
Das Equipment wird grundsätzlich nur für eine bestimmte Vertragsdauer überlassen. Eine ordentliche Kündigung des befristeten Mietvertrages seitens des Kunden ist deshalb ausgeschlossen. LIWO.events kann eine ordentliche Kündigung nur wegen Eigenbedarfs aussprechen, und zwar auch vor Beginn der vereinbarten Mietzeit. Die Kündigungsfristen richten sich dann nach § 580 a Abs.3 BGB.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. LIWO.events kann den Mietvertrag insbesondere dann aus wichtigem Grund kündigen, wenn:

  • der Kunde den Mietzins nicht oder zu einem großen Teil nicht fristgerecht zahlt
  • der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät
  • der Kunde das Equipment an einem anderen als den vereinbarten Ort verbringt
    oder nutzt
  • der Kund e das Equipment ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters Dritten
    überlässt
  • der Kunde das Equipment unsachgemäß behandelt
  • die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt
    wird oder sonstige Anhaltspunkte vorliegen, aus denen sich ergibt, dass der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommen wird.

Wird der Mietvertrag gleich aus welchem Grund und durch welche Partei fristlos gekündigt, hat der Kunde die Mietsache unverzüglich der LIWO.events zuzugeben.

8. Rückgabe

8.1
Die Rückgabe hat am Sitz der LIWO.events zu erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Erfolgt die Rückgabe nicht am Sitz der LIWO.events, hat der Kunde die durch die Rückgabe an dem anderen Ort von LIWO.events entstehenden Mehrkosten zu tragen.

§ 545 BGB ist unanwendbar.

8.2
Der Kunde hat das Equipment von LIWO.events in dem Zustand zurückzugeben, der dem Zustand des Equipments bei Übergabe unter Berücksichtigung der durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstandenen Abnutzung entspricht. Die Rückgabe des Equipments hat einschließlich der Transportverpackung, etwaiger Anleitung, Anschlusskabel und sonstigem Zubehör zu erfolgen.

8.3
Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur vollständigen Rückgabe innerhalb der vereinbarten Mietzeit nicht nach, zahlt er bis zur Rückgabe eine zeitanteilige Nutzungsentschädigung entsprechend der jeweils gültigen Preisliste von LIWO.events ohne Berücksichtigung von Rabatten oder anderen Vergünstigungen. Ferner verwirkt der Kunde für jeden angefangenen Tag der verspäteten Rückgabe eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des vereinbarten Mietpreises des verspätet zurückgegebenen Equipments. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis gestattet, dass LIWO.events kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche von LIWO.events sind nicht ausgeschlossen.

9. Mietzins

9.1
Die Höhe des Mietzinses ist im Mietschein festgelegt. LIWO.events ist berechtigt, die Verlängerung der Mietzeit von einer Mietvorauszahlung abhängig zu machen. Hat der Kunde das Equipment vorbestellt, und holt er das Equipment nicht ab, entfällt nicht seine Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses. LIWO.events ist berechtigt, das Equipment vier Stunden nach Beginn der vereinbarten Mietzeit an Dritte zu vermieten. Der durch die anderweitige Vermietung erzielte Mietzins wird auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden angerechnet.

10. Besondere Pflichten des Kunden

10.1
Der Kunde ist verpflichtet, das gemietete Equipment vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen und für Wartung und Pflege des Equipments Sorge zu tragen. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters, Veränderungen des Equipments, insbesondere An und Einbauten vorzunehmen sowie Kennzeichnungen, die von LIWO.events oder vom Hersteller angebracht wurden, zu entfernen. Der Kunde darf ohne ausdrückliche Zustimmung von LIWO.events einem Dritten keinerlei Rechte an dem Equipment ein räumen, noch darf er Rechte aus diesem Vertrag Dritten übertragen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Equipment geltend machen, hat der Kunde von LIWO.events dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen und den Dritten auf das Eigentum von LIWO.events hinzuweisen.

10.2
Der Kunde trägt die Kosten für die während der Dauer der Mietzeit anfallenden notwendigen Reparaturen mit Ausnahme der Reparaturen, die infolge normaler Abnutzung erforderlich sind. Reparaturen dürfen ausschließlich durch LIWO.events durchgeführt werden, es sei denn, LIWO.events gestattet dem Kunden die Reparatur schriftlich.

Muss das Equipment während der Mietdauer repariert werden, trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass die Reparatur infolge normaler Abnutzung notwendig ist.

Zeigt sich bei der Inbetriebnahme oder während des Betriebes des Equipments ein Mangel, muss der Kunde unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels diesen LIWO.events in Textform mitteilen. Erfolgt keine unverzügliche Mangelanzeige, verliert der Kunde alle sich aus der Mangelhaftigkeit etwa ergebenden Rechte. Bei rechtzeitiger Mangelanzeige steht es LIWO.events frei, das Equipment zu reparieren oder zu ersetzen.

11. Haftung

11.1
Der Kunde haftet für jedwede schuldhafte Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Equipments während der Mietzeit, gleichgültig, ob die Beschädigung durch den Kunden selbst, durch seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder durch Dritte erfolgt. Der Kunde steht dafür ein, dass die Mietsache nur entsprechend den gültigen gesetzlichen Bestimmungen sowie den TÜV-, BG und DIN-Vorschriften verwendet wird. Gibt der Kunde das Equipment nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück, so haftet er für die Dauer der Reparatur auch für den Mietzinsausfall von LIWO.events. Dieser beträgt pauschal 50% des während der Dauer der Reparatur zu erzielenden Mietzinses entsprechend dem mit dem Kunden vereinbarten Mietzins, jedoch ohne Berücksichtigung von Rabatten und sonstigen Preisnachlässen. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass LIWO.events kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

12. Besichtigungsrecht und Untersuchung des Equipments durch LIWO.events oder Beauftragte von LIWO.events

12.1
LIWO.events ist berechtigt, das vermietete Equipment jederzeit nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, LIWO.events die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Untersuchung trägt LIWO.events.

13. Verkauf, Service und Dienstleistungen

§13 Angebote und Vertragsabschluss

13.1
Die Angebote von LIWO.events sind freibleibend, das heißt, sie gelten nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes an LIWO.events durch den Kunden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn LIWO.events dem Angebot des Kunden nicht innerhalb von zwei Werktagen in Textform widerspricht.

Für den Inhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung von LIWO.events in Textform maßgebend. Im Fall einer Leistung durch LIWO.events ohne vorherige Auftragsbestätigung gelten, die mit der Leistung übermittelten Unterlagen (Rechnung, Lieferschein) als Auftragsbestätigung.

14. Lieferung und Leistung

14.1
Nur bei dem Datum nach bestimmbaren Lieferfristen und Terminen gerät LIWO.events ohne Mahnung in Verzug. Im Übrigen kann der Kunde LIWO.events nach Ablauf von Lieferfristen und Terminen eine angemessene Frist zur Leistung setzen, die mindestens eine Woche betragen muss. Erst mit Ablauf dieser Frist gerät LIWO.events in Verzug.

14.2
Hat der Kunde Änderungswünsche, beginnen Fristen und Termine erst mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung der Auftragsänderungen durch LIWO.events1.

14.3
In Fällen höherer Gewalt und bei sonstigen Ereignissen, die LIWO.events nicht zu vertreten hat und die LIWO.events eine Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen sowie die Nichtlieferung, nicht richtige oder verspätete Lieferung oder Leistung seitens der Zulieferer von LIWO.events
(rechtzeitige Beauftragung derselben vorausgesetzt) entbindet sich LIWO.events von den
Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag. Soweit Leistungshindernisse nur vorübergehender Natur sind, wird LIWO.events sich nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist von ihre Leistungsverpflichtung frei. Soweit dem Kunden die Verzögerung nicht zumutbar ist, er insbesondere aufgrund der Verzögerung kein Interesse mehr an der Leistung hat, ist der Kunde im Hinblick auf die noch nicht erbrachten Leistungen zum Vertragsrücktritt berechtigt, sind Teilleistungen dem Kunden nicht zumutbar, ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt. Der Rücktritt muss spätestens vier Wochen nach Kenntnis des Kunden vom Leistungshindernis erklärt werden. Der Rücktritt kann nicht mehr erklärt werden, wenn dem Kunden eine Erklärung über die erneute Leistungsfähigkeit von LIWO.events zugegangen ist. Lieferfristen und Termine verlängern sich um den Zeitraum, in welchem der Kunde seinen Verpflichtungen LIWO.events gegenüber nicht nachkommt. Die Rechte von LIWO.events aus dem Verzug des Kunden bleiben hiervon unberührt.

LIWO.events ist zu Teillieferungen und Leistungen berechtigt, sofern dem nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen.

Ein Versand der Waren erfolgt nur aufgrund ausdrücklich er Vereinbarung mit dem Kunden. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung geht mit der Absendung ab Auslieferungslager(Übergabe der Ware an die Transportperson) auf den Kunden über, sofern ein Gefahr Übergang nicht bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft erfolgt.

14.4
Versandkosten einschließlich der Verpackungskosten trägt der Kunde. Auf seinen Wunsch und seine Kosten kann die Ware gegen Transportschäden und sonstige Risiken versichert werden.

Sofern eine bestimmte Versandart nicht ausdrücklich vereinbart wird, erfolgt der Transport in handelsüblicher Form und Verpackung.

15. Abnahmepflicht des Kunden

15.1
Der Kunde ist zur unverzüglichen Abnahme von Lieferungen und Entgegennahme von Leistungen verpflichtet, sobald seitens von LIWO.events Erfüllungsbereitschaft besteht. Verzögert sich die Versendung von Waren aus Gründen, die beim Kunden liegen, so erfolgt der Gefahr Übergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Lagerkosten nach Gefahr Übergang trägt der Kunde.

Nimmt der Kunde die Lieferung nicht ab, kann LIWo.events ihm eine angemessene Nachfrist setzen und nach ergebnislosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

15.2
LIWO.events ist berechtigt, den vorgenannten Schadenersatz zu pauschalieren oder aber den tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen. Der pauschale Schadenersatz beträgt bei Kaufverträgen 20 %, bei Dienstleistungsverträgen 50 % und bei Werkverträgen 50 % der mit LIWO.events vereinbarten Vergütung. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis gestattet, dass LIWO.events nur ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist.

16. Mitwirkungspflicht des Kunden

16.1
Der Kunde stellt sämtliche notwendigen Informationen rechtzeitig vor Erbringung der Leistungen durch LIWO.events zur Verfügung. Insbesondere informiert der Kunde über Anfahrtswege, Eigenheiten der Veranstaltung oder Produktion (Open Air, geschlossene Veranstaltung, besondere Risiken) sowie alle technischen Anforderungen und Voraussetzungen. Der Kunde steht dafür ein, dass die notwendigen Energieanschlüsse entsprechend der von LIWO.events vorgegebenen Anzahl und Spezifikation rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Der Kunde stellt einen sicheren Zugang für die Mitarbeiter von LIWO.events zum Veranstaltungs- / Produktionsort sicher und garantiert die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften.

Für die gesamte Dauer des Vertrages stellt der Kunde einen Organisationsleiter zur Verfügung, der als Ansprechpartner fungiert und entscheidungsbefugt ist.

Die Sicherung des von LIWO.events zur Verfügung gestellten Equipments gleichgültig, ob im Rahmen von Miet-, Dienst- oder Werkverträgen obliegt dem Kunden. Er stellt das
notwendige Sicherungspersonal einschließlich erforderlicher Nachtwachen.

17. Vertragsdauer und Kündigung

17.1 
Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

17.2
Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn …

der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet

der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrensgestellt

18. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

18.1 
Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliertaufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

18.2 
Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

18.3
Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

18.4
Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

18.5
Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungenzustande.

19. Preise und Zahlungsbedingungen

19.1 
Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigungoder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

19.2 
Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

19.3
Alle Preise sind Endpreise und enthalten gem. § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer(Mehrwertsteuer).

19.4
Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsengeltend zu machen.

20. Gerichtsstand

20.1
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

21. Zusammenfassung für das Mietgeschäft

21.1
Ein Mietgeschäft kommt nur durch schriftliche Auftragserteilung des Kunden und schriftliche Auftragserteilung von LIWO.events zustande. Diese Vereinbarung enthält klare Absprachen über Geräteumfang, Preise, Tansportwege und Kostenübernahme.

21.2
Die Berechnung der Mietleistung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, vom Tage der Bereitstellung an bis zur physischen Rücknahme des Mietgegenstandes durch LIWO.events. Angebrochene Tage werden als ganze Tage berechnet.

21.3
Vom Auftraggeber geforderte, jedoch nicht benutzte (bei Rückgabe noch versiegelte)Reservegeräte werden mit 50 % des Mietpreises in Rechnung gestellt.

21.4
Ist ein Mietvertrag durch Auftragserteilung zwischen dem Kunden und LIWO.events zustande gekommen, so werden für Stornierungen bis zu 8 Tagen vor Mietbeginn 75 % des vereinbarten Mietpreises berechnet, für spätere Stornierungen der volle vereinbarte Mietpreis.

21.5
Der Mieter hat bei Übernahme der Mietgegenstände diese auf ihren einwandfreien Zustand zu überprüfen. Bei technischen Defekten während der Mietzeit wird LIWO.events schnellstmöglich Ersatz beschaffen, bzw. notwendige Reparaturen durchführen. Gegebenenfalls anfallende Transport- oder Reisekosten zum Einsatzort und zurückgehen zu Lasten des Mieters.

21.6
Nichterfüllung der Mietvereinbarung infolge höherer Gewalt, Transportverzögerungen, technischer Defekte oder anderer Ereignisse, die nicht von LIWO.events zu vertreten sind, schließt jegliche Schadenersatzforderung des Mieters gegenüber LIWO.events aus.

21.7
LIWO.events hat das Recht, Mietvorauszahlungen, Kautionsleistungen oder Bereitstellung einer Bankbürgschaft bis zur Höhe des Neuwertes der Mietsache zu verlangen. Der Mieter ist verpflichtet, die Eigentumsrechte von LIWO.events an der Mietsache zu wahren. Dies gilt insbesondere auch bei der Weitervermietung an Dritte.

21.8
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an der Mietsache durch äußere Einflüsse, unsachgemäße Bedienung oder technische Eingriffe durch den Mieter bzw. Dritte verursacht werden. Bei Verlust oder Diebstahl haftet der Mieter gegenüber LIWO.events mit dem jeweils vom Hersteller empfohlenen Endverbraucherpreis des Mietgegenstandes.

21.9
Diese Mietbedingungen gelten in Ergänzung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen von LIWO.events, die durch Auftragserteilung durch den Kunden ausdrücklich und ausschließlich anerkannt werden. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.